Sie sind hier:

Ausbildungsverbände

Apnoe - Freitauchen

Ausbildung nach PADI

PADI Discover Scuba

PADI Open Water Program

PADI Adventure Program

PADI Rescue Diver

PADI Divemaster

Emergency First Response

PADI-Spezialkurse

Kindertauchen

Ausbildung nach CMAS/VDST

Ausbildung nach CMAS/Barakuda

Ausbildung nach ProNRC

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Presseberichte

Downloads

Newsletter

Links

FAQ

Kontakt

Impressum

AGB´s

Leider passiert es immer wieder, dass Notfallzeugen keine Erste-Hilfe leisten. Gründe dafür sind meistens Angstgefühle, Schuldgefühle, Versagensangst, Angst vor Verantwortung und Angst vor Ansteckung. Neben einer ethisch-moralischen Verpflichtung des Einzelnen steht auch der § 323c StGB ("unterlassene Hilfeleistungen"). Dieser Paragraph verpflichtet jeden dazu, nach Ausbildung, Zumutbarkeit und Material die bestmögliche Hilfe zu leisten und lautet wie folgt: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".

Handelt der Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen, und leistet er - seinen Fähigkeiten entsprechend - die ihm bestmögliche Hilfe, so braucht er grundsätzlich weder mit zivilrechtlichen noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die sich nachteilig für ihn auswirken. Selbst wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleibt er straffrei, da er in jedem Fall seine Hilfe leistete, um den anderen zu Helfen. (Quelle: Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung / GUV-I 8512).